Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
Ulrich Fuchs
Wendelsteinstr. 29
84508 Burgkirchen an der Alz
Tel: +49 (0)8679 9162-62
Fax: +49 (0)8679 9162-64
E-Mail: service(at)fuchsfinanz.de
Internet: www.fuchsfinanz.de
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf über unser Kontaktformular.
© 2023 - Fuchsfinanz
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.