Finanzlexikon

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Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet den Versicherten einen Versicherungsschutz, welcher an die jeweilige Bedarfssituation angepasst ist.

Es können folgende Aufgaben der privaten Krankenversicherung differenziert werden:

Die Versicherung übernimmt den vollen Versicherungsschutz für Personen, die nicht gesetzlich versichert sein müssen und stellt somit die private Krankenvollversicherung dar.

Die private Krankenversicherung übernimmt jedoch auch einen ergänzenden Versicherungsschutz, um eine individuelle Bedürfnisbefriedigung für gesetzlich Versicherte zu bewerkstelligen.

Personengruppen, welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, sind  Selbstständige, Beamte, freiberuflich Tätige, Personen mit geringfügiger Beschäftigung, Angestellte und des Weiteren Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

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