Finanzlexikon

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Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Eine Kapitalanlagegesellschaft ist ein Kreditinstitut, welches zum Ziel hat die eingelegten Gelder in eigenem Namen, jedoch für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger, nach dem Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen. Die Rechtsform einer KAG in Deutschland darf entweder eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.

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